Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2008/2009)
Verordnung vom 22.10.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 885 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf fünf Bundesländer, mit einer maximalen Beschäftigungsdauer von 25 Wochen bis spätestens 15. Mai 2009.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/22/2008XXIII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
In Kraft ab 22.10.2008 Außer Kraft ab 30.04.2009
- Ein Gesamtkontingent von 885 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
- Die Aufteilung der Plätze erfolgt nach Bundesländern: Kärnten (15), Niederösterreich (15), Salzburg (270), Tirol (540) und Wien (45).
- Erteilte Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens 25 Wochen dauern und müssen vor dem 15. Mai 2009 enden.
- Staatsangehörige, die unter die EU‑Arbeitnehmerfreizügigkeit fallen, erhalten bei der Bewilligung Vorrang.
Dokumente (PDFs)
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