Vermarktungsvorschriften für Olivenöl – Zulassung, Dokumentation und Kontrollen
Verordnung vom 23.10.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen Olivenöl verpacken dürfen, wie sie sich zulassen müssen, welche Unterlagen sie vier Jahre aufbewahren und wie Kontrollen sowie Strafen bei Verstößen erfolgen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/23/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Umsetzung von EU‑Verordnungen zu Olivenöl und legt den Geltungsbereich fest.
- Unternehmen mit Sitz in Österreich, die Olivenöl bis zu fünf bzw. zehn Liter eigenvolumen verpacken oder in Verkehr bringen, benötigen eine behördliche Zulassung.
- Die Zulassung wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt; das Gesuch muss Name, Standort, Kapazität und Herkunftsnachweis enthalten. Die Behörde prüft die Angaben und vergibt eine Kennnummer (z. B. OL‑AB/2023).
- Unternehmen müssen sämtliche Belege, die Angaben zur Etikettierung belegen, vier Jahre lang ordnungsgemäß aufbewahren.
Dokumente (PDFs)
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