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Novellierung der Zivilluftfahrzeug‑Verordnung 2005 (Änderung 376/2008)
Verordnung vom 27.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 376/2008 aktualisiert die Zivilluftfahrzeug‑Verordnung, indem sie alle Verweise auf die alte EU‑Verordnung 1592/2002 durch die aktuelle 216/2008 ersetzt, Jahreszahlen anpasst und Begriffe klarer formuliert.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/27/2008XXIII
Luftverkehr

Schwerpunkte

  • Alle Verweise auf die alte EU‑Verordnung 1592/2002 werden durch die aktuelle Verordnung 216/2008 ersetzt, um die Rechtslage zu vereinheitlichen.
  • Der Begriff „Lufttüchtigkeits‑Folgezeugnis“ wird durch die klarere Bezeichnung „Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit“ ersetzt.
  • Die Jahreszahl „2008“ wird durch „2009“ ersetzt, um die Gültigkeit der Regelungen an das aktuelle Kalenderjahr anzupassen.
  • Für Luftfahrzeuge bis zu einer höchstzulässigen Abflugmasse von 5 700 kg können Freigabebescheinigungen, die bis zum 27. September 2009 ausgestellt wurden, noch bis zum 27. September 2010 weitergenutzt werden.
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Faymann Werner

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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