Erweiterung der Studienförderung für Studierende an privaten Hochschulen (2008)
Verordnung vom 27.10.2008Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 erweitert die Studienförderung auf sechs ausgewählte Privatuniversitäten und legt fest, dass ab dem Studienjahr 2008/09 Beihilfen, Fahrtkostenzuschüsse und Versicherungskosten übernommen werden.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/27/2008XXIII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2008
- Der begünstigte Personenkreis wird auf Studierende an sechs ausgewählten Privatuniversitäten ausgeweitet.
- Ab dem Studienjahr 2008/09 erhalten diese Studierenden Studienbeihilfen, Fahrtkostenzuschüsse und Beiträge zu Versicherungskosten.
- Die rechtliche Grundlage für die Änderung ist § 3 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes.
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