Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Kennzeichnung, Lufttüchtigkeit und Betriebstüchtigkeit von österreichischen Militärluftfahrzeugen und -geräten sowie die dafür notwendigen Prüfungen.Bundesministerium für Landesverteidigung10/28/2008XXIV
Luftverkehr
Verteidigung
Schwerpunkte
- Militärluftfahrzeuge und militärische Luftfahrtgeräte, die das österreichische Kennzeichen tragen, müssen ein spezielles Kennzeichen aus Staatswappen und Dienstbezeichnung führen.
- Das Kennzeichen muss gut sichtbar an ebenen Außenflächen angebracht werden, bei Fallschirmen auf der oberen Klappe der Verpackung.
- Jedes Militärluftfahrzeug darf nur im Flug eingesetzt werden, wenn eine gültige Lufttüchtigkeitsbescheinigung vorliegt und die im Zertifikat festgelegten Wartungs‑ und Betriebsbedingungen eingehalten werden.
- Für neue Flugzeugtypen ist eine Musterprüfung durchzuführen, die Konstruktion, Bau und Funktionsfähigkeit umfassend testet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.