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Militärluftfahrzeug‑ und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008
Verordnung vom 28.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt Kennzeichnung, Lufttüchtigkeit und Betriebstüchtigkeit von österreichischen Militärluftfahrzeugen und -geräten sowie die dafür notwendigen Prüfungen.
Bundesministerium für Landesverteidigung10/28/2008XXIV
Luftverkehr
Verteidigung

Schwerpunkte

  • Militärluftfahrzeuge und militärische Luftfahrtgeräte, die das österreichische Kennzeichen tragen, müssen ein spezielles Kennzeichen aus Staatswappen und Dienstbezeichnung führen.
  • Das Kennzeichen muss gut sichtbar an ebenen Außenflächen angebracht werden, bei Fallschirmen auf der oberen Klappe der Verpackung.
  • Jedes Militärluftfahrzeug darf nur im Flug eingesetzt werden, wenn eine gültige Lufttüchtigkeitsbescheinigung vorliegt und die im Zertifikat festgelegten Wartungs‑ und Betriebsbedingungen eingehalten werden.
  • Für neue Flugzeugtypen ist eine Musterprüfung durchzuführen, die Konstruktion, Bau und Funktionsfähigkeit umfassend testet.
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Landesverteidigung
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