Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Aufgaben, Finanzierung und Organisationsstruktur des Österreichischen Archäologischen Instituts. Sie legt fest, wie das Institut geführt wird, welche Gremien es gibt und wie Budgets sowie Qualitäts‑sicherungsmaßnahmen zu handhaben sind.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/30/2008XXIII
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Das Institut führt archäologische Forschung durch, plant Feldprojekte im In‑ und Ausland, kooperiert mit Universitäten und fördert Nachwuchsforscher.
- Die Finanzierung erfolgt über Bundeszuwendungen, Aufträge von Dritten und weitere öffentliche bzw. private Mittel; für Serviceleistungen muss ein voller Kostenersatz geleistet werden.
- Der Direktor muss bis zum 31. Oktober das Arbeitsprogramm und den Budgetplan für das nächste Jahr einreichen und bis zum 30. April den Jahresbericht vorlegen.
- Der Direktor wird für fünf Jahre ernannt, kann aber bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen abberufen werden; Wiederbestellungen sind zulässig.
Dokumente (PDFs)
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