<!--[0-->Verordnung zur Änderung der Anhänge der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung (2008)<!--]-->
Verordnung zur Änderung der Anhänge der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung (2008)
Verordnung vom 30.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 383/2008 legt neue Schutzzonen, Kontrollzonen und Impfbereiche für die Bekämpfung der Bluetongue‑Erkrankung fest und definiert Ausnahmen sowie den zu verwendenden Impfstoff.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/30/2008XXIV
Gesundheit
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt vier neue Anhänge (A‑D) ein, die Schutzzonen, Kontrollzonen, Impfbereiche und Ausnahmen klar regeln.
  • Die Rechtsgrundlage der Verordnung ist das Tierseuchengesetz, auf das in den genannten Paragraphen verwiesen wird.
  • Kontrollzonen werden ab dem 4. November 2008 in Teilen Ober‑ und Niederösterreich festgelegt (Liste der betroffenen Gemeinden).
  • Amtliche Schutzimpfungen müssen zwischen dem 30. Juli 2008 und dem 31. März 2009 in definierten Gebieten (ganzes Tirol außer Osttirol, ganzes Vorarlberg) erfolgen.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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