<!--[0-->Verordnung zur Erweiterung von Testzonen für Rindertuberkulose (2008)<!--]-->
Verordnung zur Erweiterung von Testzonen für Rindertuberkulose (2008)
Verordnung vom 30.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 384/2008 ändert den Anhang 2 der Rindertuberkuloseverordnung und legt fest, dass in vier Bezirken bis zum 31. März 2009 Tbc‑Tests an Rindern durchzuführen sind.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/30/2008XXIV
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 30.10.2008 Außer Kraft ab 31.03.2009
  • Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz als Rechtsgrundlage.
  • Der bisherige Anhang 2 wird durch einen neuen Anhang ersetzt, der die betroffenen Bezirke festlegt.
  • In den Bezirken Innsbruck‑Land, Imst, Reutte und Landeck müssen bis zum 31. März 2009 Tbc‑Tests an Rindern durchgeführt werden.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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