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Änderung der Externistenprüfungsverordnung 2008
Verordnung vom 31.10.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung über die Externistenprüfungen wird umfassend geändert: Begriffe, Formulierungen und Verwaltungsabläufe werden modernisiert und präzisiert.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/31/2008XXIV
Bildung
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Im ersten Absatz wird der Text um den Hinweis „im Bereich der vom Regelungsbereich des Schulunterrichtsgesetzes erfassten Schulen.“ ergänzt.
  • Der Begriff „Leibeserziehung“ wird durch „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ ersetzt, und „Leibesübungen“ wird zu „Bewegung und Sport“ geändert.
  • Die Beamten‑Aufstiegsprüfung ist ausdrücklich über die Externistenprüfungen zu absolvieren, wobei die Prüfungsgebiete aus Anlage 1 zum Beamtendienstrechtsgesetz übernommen werden.
  • Nach dem Ausdruck „oder Überspringen von Schulstufen“ wird die Ergänzung „, auch an den Nahtstellen,“ eingefügt.
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Schmied Claudia, Dr.

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