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Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 31 im Burgenland
Verordnung vom 04.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet in fünf Gemeinden des Burgenlandes, um den Bau eines Abschnitts der S 31 Schnellstraße zu ermöglichen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/4/2008XXIV
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 als gesetzliche Grundlage für die Erklärung des Planungsgebiets.
  • Ein Gebiet im Bereich der Gemeinden Donnerskirchen, Schützen am Gebirge, Oslip, Eisenstadt und Trausdorf an der Wulka wird zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
  • Die betroffenen Flächen sind in den Lageplänen (Plannummer ASFINAG 3050925/020208/0‑431/00000/S1V) detailliert ausgewiesen.
  • Die Lagepläne stehen zur Einsicht bei dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei den genannten Gemeinden bereit.
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Faymann Werner

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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