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Änderung der Verordnung für generelle Bewilligungen im Telekommunikationsbereich
Verordnung vom 11.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 11. November 2008 aktualisiert die Tabelle für generelle Bewilligungen im Telekommunikationsbereich, indem neue Frequenz‑Klassen eingefügt, bestehende Einträge korrigiert und veraltete Zeilen entfernt werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/11/2008XXIV
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird auf Basis von § 74 Abs. 3 TKG geändert, um die Tabelle für generelle Bewilligungen zu aktualisieren.
  • Der Eintrag „FSB‑LD061 Radio Local Area Networks /WAS/RLANs“ wird von einem Datum aus 2005 auf das neue Datum vom 20. März 2008 geändert.
  • Ein neuer Eintrag „FSB‑LD069 Induktive Anwendungen“ wird mit dem Datum 20. März 2008 ergänzt, wobei das ursprüngliche Datum (10. August 2006) erhalten bleibt.
  • Nach der Zeile „FSB‑LD070 Implantierte Kleinstleistungssender“ werden zwei neue Zeilen eingefügt: „FSB‑LD071 Aktive medizinische Implantate“ und „FSB‑LD072 Induktive Anwendungen“, beide mit Datum 20. März 2008.
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Faymann Werner

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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