Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erhebung von Viehdaten für das Jahr 2008: Stichprobe bei Schweinen, Schafen und Ziegen, Vollerhebung bei Rindern, Stichtag 1. Dezember 2008, und eine Kostenabfindung von 1,79 € pro Einheit für die beteiligten Gemeinden.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/12/2008XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich erhebt Daten zu Schweinen, Schafen und Ziegen anhand einer Stichprobe von 7 000 landwirtschaftlichen Betrieben.
- Für Rinder wird eine Vollerhebung durchgeführt, bei der die Bundesanstalt Verwaltungsdaten von Agrarmarkt Austria nutzt.
- Der Stichtag der Erhebung ist der 1. Dezember 2008; für nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen gilt der Zeitraum vom 2. Juni bis zum 1. Dezember 2008 als Referenzzeitraum.
- Online‑Melder und betroffene Gemeinden müssen die ausgefüllten Fragebögen innerhalb von zwölf Werktagen nach dem Stichtag elektronisch an die Bundesanstalt übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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