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Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2008/2009)
Verordnung vom 14.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 7 235 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf 24 Wochen bis spätestens 15. Mai 2009. EU‑Staatsangehörige werden bevorzugt; das Regelwerk gilt bis zum 30. April 2009.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/14/2008XXIV
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Ein Gesamtkontingent von 7 235 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
  • Das Kontingent wird auf die Bundesländer verteilt, wobei einzelne Zahlen für Schaustellerbetriebe angegeben sind.
  • Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens 24 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2009 auslaufen.
  • EU‑Staatsangehörige erhalten bei der Bewilligung von Arbeitsplätzen Vorrang.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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