Zusammenfassung
Die Verordnung von 18. November 2008 ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung: § 8 wird gestrichen, neue Schutzzonen für Oberösterreich, Salzburg und schließlich das ganze Land festgelegt, es gibt keine Kontrollzonen und es werden Impfgebiete, -zeitraum und -stoff (BTVPUR AlSap 8 von Merial) nach § 7 bestimmt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/18/2008XXIV
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Schwerpunkte
- Der Paragraph § 8 samt seiner Überschrift wird aus der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung entfernt.
- Die Verordnung stützt sich auf mehrere Bestimmungen des Tierseuchengesetzes (TSG), darunter §§ 1 Abs. 6, 2c, 12, 23 Abs. 2 und 25a Abs. 3.
- Schutzzonen werden festgelegt: vom 19. November 2008 bis 14. Dezember 2008 gelten das gesamte Land Oberösterreich sowie die politischen Bezirke Salzburg‑Umgebung, Salzburg‑Stadt und Hallein; ab dem 15. Dezember 2008 wird das gesamte Bundesgebiet zur Schutzzone erklärt.
- Es werden keine Kontrollzonen definiert – der Anhang B enthält die Angabe „Keine Zonen“.
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