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Änderung der Zugangsvoraussetzungen für reglementierte Handwerke
Verordnung vom 21.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ergänzt zahlreiche Handwerksverordnungen um strengere Qualifikationsnachweise: ein mindestens zweijähriges Ausbildungszeugnis und vier Jahre selbständige oder leitende Tätigkeit.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/21/2008XXIV
Berufsverband
Gewerbeaufsicht

Schwerpunkte

  • Die Bäcker‑Verordnung wird um neue Ziffern ergänzt, die ein mindestens zweijähriges Ausbildungszeugnis und eine vierjährige selbständige Tätigkeit als Voraussetzung für die Ausübung des Berufs festlegen.
  • Die Baumeister‑Verordnung erhält eine zusätzliche Ziffer, die ebenfalls ein zweijähriges Ausbildungszeugnis plus vierjährige Berufserfahrung verlangt.
  • In der Chemischen Laboratorien‑Verordnung wird die Möglichkeit ergänzt, ein Fachhochschul‑Studium als gleichwertige Qualifikation anzuerkennen.
  • Die Medizinprodukte‑Verordnung wird um neue Ziffern erweitert, die eine vierjährige Tätigkeit und einen vorherigen zweijährigen Ausbildungsnachweis als Mindestvoraussetzungen festlegen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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