Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Holztechnik als Modullehrberuf mit Grund‑, Haupt‑ und optionalem Spezialmodul, legt die Ausbildungsdauer fest und regelt die Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/21/2008XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Holztechnik wird als Modullehrberuf eingeführt, bei dem ein Grundmodul obligatorisch ist und danach ein Haupt‑ bzw. Spezialmodul gewählt werden kann.
- Nach dem Grundmodul können Lernende eines der drei Hauptmodule (Fertigteilproduktion, Werkstoffproduktion, Sägetechnik) und optional das Spezialmodul Design & Konstruktion belegen.
- Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt drei Jahre für ein Hauptmodul, vier Jahre bei zwei Hauptmodulen und dreieinhalb Jahre bei einem Spezialmodul.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen theoretischen Prüfung (Holztechnik, Produktionstechnik, Angewandte Mathematik) und einer praktischen Prüfung (Prüfarbeit und Fachgespräch).
Dokumente (PDFs)
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