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HR‑Aufwandersatzverordnung 2008 – Aufwandsentschädigung für Hochschulräte
Verordnung vom 21.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Vorsitzende der Hochschulräte einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule monatlich 500 € und die übrigen Mitglieder pro Sitzung 200 € erhalten. Zusätzlich werden Reisekosten nach der Reisegebührenvorschrift erstattet.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/21/2008XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Hochschulrates erhält monatlich 500 € Aufwandsentschädigung, beginnend mit dem Monat nach seiner Wahl, frühestens ab dem 1. Oktober 2008.
  • Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Amt des Vorsitzenden endet; bei einer Verhinderung von mehr als einem Monat ruht die Zahlung bis zum Wiederantritt.
  • Alle übrigen Mitglieder des Hochschulrates erhalten für jede Sitzung ein Sitzungsgeld von 200 €.
  • Reisekosten für Sitzungen werden nach der Reisegebührenvorschrift 1955, Gebührenstufe 3, erstattet.
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Schmied Claudia, Dr.

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