<!--[0-->Änderung der Pflanzenschutzverordnung – neue Pass‑Pflicht für bestimmte Pflanzen<!--]-->
Änderung der Pflanzenschutzverordnung – neue Pass‑Pflicht für bestimmte Pflanzen
Verordnung vom 21.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 erweitert die Pflanzenschutzverordnung: Sie listet 17 Pflanzenarten, für die bei Anpflanzungen Samen ausgenommen sind, und führt für diese Arten strengere Einfuhrbedingungen mit einem verpflichtenden Pflanzenpass ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/21/2008XXIV
Umwelt
Handel
Land- und Forstwirtschaft

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt eine neue Ziffer 8 zu § 2 Abs. 2 hinzu, in der 17 bestimmte Pflanzengattungen (z. B. Acer, Citrus, Salix) aufgelistet werden, für die bei Anpflanzungen Samen ausgenommen sind.
  • Ein neuer Absatz 14 zu § 3 verlangt, dass die in Ziffer 8 genannten Pflanzenarten, wenn sie aus Drittländern oder abgegrenzten Gebieten stammen, nur mit einem gültigen Pflanzenpass in die EU gebracht werden dürfen.
  • Absatz 12 zu § 6 präzisiert, dass das Verbringen dieser Pflanzen nur zulässig ist, wenn an den Pflanzen, ihrer Verpackung oder dem Beförderungsmittel ein gültiger Pflanzenpass angebracht ist und die in der EU‑Entscheidung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.