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Änderung der Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung – Steuerbefreiung für Importe aus Drittländern
Verordnung vom 24.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 405/2008 ändert die Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung. Sie führt neue Befreiungsregeln für Importe aus Drittländern ein und legt spezielle Erfassungsmodalitäten für Tabakwaren fest. Die Änderungen gelten ab dem 1. Dezember 2008.
Bundesministerium für Finanzen11/24/2008XXIV
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf mehrere bestehende Steuer‑Gesetze (Mineralöl‑, Bier‑, Schaumwein‑, Alkohol‑ und Tabaksteuergesetze) als gesetzliche Grundlage für die Änderungen.
  • Ein neuer Absatz 1a wird eingefügt, der besagt, dass Verbrauchsteuer‑pflichtige Waren aus Drittländern befreit sind, wenn ihre Einfuhr nach § 6 Abs. 5‑6 des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei ist.
  • Ein neuer § 3a regelt, dass bei der Einfuhr von Tabakwaren die Tabaksteuer abweichend von § 14 der Zollrechts‑Durchführungsverordnung buchmäßig zu erfassen ist.
  • Die neuen Regelungen (§ 1 Abs. 1a und § 3a) treten am 1. Dezember 2008 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Molterer Wilhelm, Mag.

Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Vizekanzler
Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Finanzen
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