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Änderung der Lehrberufsliste – technische Ausbildungsberufe
Verordnung vom 24.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 407/2008 aktualisiert die Lehrberufsliste für technische Ausbildungsberufe, legt neue Lehrzeiten fest und hebt den Beruf Kraftfahrzeugelektriker zum 1. Sept. 2013 auf.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/24/2008XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 7 des Berufsausbildungsgesetzes und dient der Aktualisierung der Lehrberufsliste.
  • Für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik wird die Lehrzeit auf 3 ½ bzw. 4 Jahre festgelegt und eine Anrechnung von bis zu vier Jahren auf den verwandten Beruf Baumaschinentechnik ermöglicht.
  • Ähnliche Regelungen werden für weitere technische Berufe (z. B. Karosseriebautechnik, Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik) eingeführt, jeweils mit einer vollen Anrechnung der bisherigen Lehrzeit.
  • Die Bestimmungen zum Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker verlieren am 1. September 2013 ihre Gültigkeit, wobei bestehende Lehrverhältnisse nicht berührt werden.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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