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Kraftfahrzeugtechnik‑Ausbildungsordnung 2008/2009
Verordnung vom 24.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die modulare Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker und definiert Prüfungsanforderungen sowie Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/24/2008XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet, der aus einem Grundmodul und mindestens einem Hauptmodul besteht.
  • Als Hauptmodule stehen Personenkraftwagentechnik (H1), Nutzfahrzeugtechnik (H2) und Motorradtechnik (H3) zur Auswahl.
  • Ein optionales Spezialmodul Systemelektronik (S1) kann zusätzlich gewählt werden, um Kenntnisse in Fahrzeug‑Elektronik zu vertiefen.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen theoretischen Teil und einer praktischen Prüfarbeit, ergänzt durch ein Fachgespräch.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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