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Getreide‑Interventionsverordnung 2008 – Regeln für staatliche Getreide‑Marktintervention
Verordnung vom 25.11.2008

Zusammenfassung

Die Getreide‑Interventionsverordnung 2008 legt fest, wie die österreichische Marktbehörde (AMA) Angebote, Lieferungen, Qualitätsprüfungen und Zahlungen abwickelt, wenn der Staat in den Getreidemarkt eingreift, um Preise zu stabilisieren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/25/2008XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die gesamte Durchführung der Getreide‑Intervention zuständig.
  • Landwirte müssen schriftliche Angebote über ein von der AMA bereitgestelltes Formular einreichen; das Mindestvolumen beträgt 100 t, und Änderungen vor Annahme kosten € 25 pro Angebot.
  • Die Annahme eines Angebots erfolgt durch Ausstellung des Einkauf‑Schluss‑Scheins (EKSS); ein Rücktritt nach EKSS kostet € 75, während ein Rücktritt vor EKSS ohne Gebühr möglich ist.
  • Lieferungen müssen bis zum Ende des im EKSS angegebenen Lieferzeitraums erfolgen; pro Anlieferungstag sind mindestens 100 t zu liefern, sonst droht eine Vertragsstrafe von € 1,00 pro Tonne.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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