Abgeltung des Aufwands der Statistik Österreich für das Bildungsdokumentationsgesetz
Verordnung vom 27.11.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich für die Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes im Schuljahr 2007/08 336 670 € und im Schuljahr 2008/09 296 894 € erhält; ab 2009/10 wird der Betrag jährlich an die Gehaltserhöhung eines Beamten angepasst. Die Zahlungen erfolgen halbjährlich am 15. September, und die Verordnung trat am 27. November 2008 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/27/2008XXIV
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 27.11.2008
- Der Aufwand für das Schuljahr 2007/08 wird mit 336 670 € vergütet.
- Für das Schuljahr 2008/09 beträgt die Vergütung 296 894 €; ab dem Schuljahr 2009/10 wird sie jährlich um den prozentualen Anstieg des Gehalts eines Beamten der Stufe 2, Dienstklasse V, erhöht.
- Die Zahlung für das Schuljahr 2007/08 war am 1. Oktober 2008 fällig; ab dem Schuljahr 2008/09 wird die Vergütung jeweils zur Hälfte am 15. September des laufenden und des folgenden Schuljahres gezahlt.
- Die Verordnung trat am Tag der Kundmachung, dem 27. November 2008, in Kraft und gilt rückwirkend für den Aufwand ab dem Schuljahr 2007/08.
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