Zusammenfassung
Die Verordnung 420/2008 ändert die Eröffnungs‑ und Teilungszahlenverordnung: Sie definiert, welche Schulen betroffen sind, ersetzt die Sprachbezeichnung „(Serbo)Kroatisch“ durch „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“, führt neue Klassengrößen‑Tabellen für Fremdsprachen, Latein und Sport ein und legt gestaffelte Inkrafttretungsdaten fest.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/27/2008XXIV
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für öffentliche mittlere und höhere Schulen, das Bundes‑Blindenerziehungsinstitut, das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung und die Bundes‑Berufsschule für Uhrmacher.
- Der Ausdruck „(Serbo)Kroatisch“ wird durch die neutrale Bezeichnung „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ ersetzt.
- Für den Fremdsprachen‑ und Lateinunterricht werden neue Tabellen eingeführt, die festlegen, wie viele Klassen und Schüler pro Gruppe zulässig sind.
- Für den Unterricht in Minderheitensprachen (Kroatisch, Ungarisch, Slowenisch) sowie für Mathematik und ein vom Schulleiter festzulegendes Fach gilt eine maximale Klassengröße von 31 Schülerinnen und Schülern.
Dokumente (PDFs)
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