Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 erweitert die Studienbeihilfe auf Kandidaten an öffentlichen und anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen und tritt am 29. November 2008 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/28/2008XXIV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 29.11.2008
- Die Verordnung erweitert den Anspruch auf Studienbeihilfe auf Kandidaten an Pädagogischen Hochschulen.
- Die rechtliche Grundlage für die Änderung ist § 5 Abs. 1 des Studienförderungsgesetzes.
- Ein neuer Absatz (2) wird in § 1 Abs. 1 eingefügt, der das Inkrafttreten regelt.
- Die Regelung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (28.11.2008) in Kraft und gilt für Anträge ab dem Studienjahr 2008/09.
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