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Erweiterung der Studienbeihilfe für Pädagogische Hochschulen (2008)
Verordnung vom 28.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 erweitert die Studienbeihilfe auf Kandidaten an öffentlichen und anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen und tritt am 29. November 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/28/2008XXIV
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 29.11.2008
  • Die Verordnung erweitert den Anspruch auf Studienbeihilfe auf Kandidaten an Pädagogischen Hochschulen.
  • Die rechtliche Grundlage für die Änderung ist § 5 Abs. 1 des Studienförderungsgesetzes.
  • Ein neuer Absatz (2) wird in § 1 Abs. 1 eingefügt, der das Inkrafttreten regelt.
  • Die Regelung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (28.11.2008) in Kraft und gilt für Anträge ab dem Studienjahr 2008/09.
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Schmied Claudia, Dr.

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