Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 richtet ein Register zur Qualitätssicherung in der Kinderkardiologie ein, das von der Gesundheit Österreich GmbH geführt wird und Daten für Statistik, Qualitätsberichte und Forschung sammelt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft ein zentrales Register für die Kinderkardiologie, das Daten zur statistischen Auswertung, Qualitätssicherung und Forschung sammelt.
- Das Register wird von der Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich BIQG, betrieben und verwaltet.
- Erfasst werden u. a. Patientenidentifikation, Angaben zur behandelnden Einrichtung, klinische Befunde, Behandlungs‑ und Prozessdaten sowie Ergebnis‑ und Komplikationsinformationen.
- Zugriffsberechtigt sind die Gesundheit Österreich GmbH für statistische Zwecke (indirekt personenbezogene Form) und, in anonymisierter Form, Krankenanstalten, Gesundheitsberufe sowie die Bundesländer für wissenschaftliche Auswertungen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.