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DAC‑Verordnung Kamptal – Qualitätswein‑Regeln
Verordnung vom 02.12.2008

Zusammenfassung

Die DAC‑Verordnung für das Kamptal legt fest, dass nur Weine aus Grüner Veltliner oder Riesling, die im Kamptal geerntet wurden, die Bezeichnung „DAC Kamptal“ tragen dürfen und definiert genaue Etikettierungs- und Antragsvorschriften.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/2/2008XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Der Wein darf nur aus Trauben bestehen, die im Kamptal geerntet wurden.
  • Nur die Rebsorten Grüner Veltliner oder Riesling (mit geringem Verschnitt) dürfen verwendet werden.
  • Auf dem Etikett muss „DAC Kamptal“ deutlich sichtbar sein; andere Qualitätsbezeichnungen wie „Qualitätswein“, „Kabinett“ oder „Spätlese“ dürfen nicht verwendet werden.
  • Der Wein darf nur in Glasflaschen (keine 1‑l‑ oder 2‑l‑Flaschen) an den Endverbraucher abgegeben werden, außer er wird vor Ort sofort getrunken.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

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Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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