Zusammenfassung
Die Verordnung 44/2008 passt die Textilkennzeichnungsverordnung 1993 an EU‑Richtlinien an, führt den neuen Faser‑Typus Elastolefin ein und erweitert Prüf‑ sowie Kennzeichnungsvorschriften für Textilprodukte.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/1/2008XXIII
EU‑Recht
Verbraucherschutz
Textilkennzeichnung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.02.2008
- Die Verordnung verankert die Kennzeichnungspflichten aus fünf EU‑Richtlinien in das österreichische Textilkennzeichnungsrecht.
- Eine Übergangsbestimmung erlaubt Textilprodukte, die bis zum 1. Februar 2008 nach der alten Verordnung gekennzeichnet wurden, noch bis zum Abbau des Bestandes zu verkaufen.
- Ein neuer Faser‑Typus „Elastolefin“ wird definiert und in die Kennzeichnungsliste aufgenommen.
- Die Chemikalien Aceton, Orthophosphorsäure, Harnstoff und Natriumbicarbonat werden als zulässige Reagenzien für die Probenvorbereitung eingeführt.
Dokumente (PDFs)
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