<!--[0-->Änderung der Arzneitaxe 2009 – Sondernachlass & neue Preislisten<!--]-->
Änderung der Arzneitaxe 2009 – Sondernachlass & neue Preislisten
Verordnung vom 02.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung führt für Hausapotheken‑ärztinnen und -ärzte von 2009 bis 2011 einen Sondernachlass von 4,02 % ein und legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest. Die neuen Preislisten gelten ab dem 1. Januar 2009.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 10a wird eingefügt, der für die Umsätze von hausapotheken‑ärztinnen und -ärzten in den Jahren 2009‑2011 einen Sondernachlass von 4,02 % gewährt.
  • Ein neuer Absatz 35 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Preislisten (Anlage B) zum 1. Januar 2009 festlegt.
  • In Anlage B werden neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße festgesetzt (z. B. Aceton 20 Cent pro 10 g, Paracetamol 8 Cent pro 1 g).
  • Bestimmte Substanzen (z. B. Schwefel, Quecksilber‑Verbindungen) werden aus der Arzneitaxe gestrichen.
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr.

Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.