Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen für die Nutzung von Magermilch und Magermilchpulver in Futtermitteln, legt Zuständigkeiten fest und definiert Zulassungs‑ sowie Kontrollpflichten für Betriebe.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/3/2008XXIV
Finanzwesen
Agrarwirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen für die Nutzung von Magermilch und Magermilchpulver in Futtermitteln.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung und Kontrolle der Verordnung zuständig.
- Betriebe, die Mischfutter herstellen, müssen eine Zulassung bei der AMA beantragen und dabei umfangreiche Nachweise erbringen.
- Die Beihilfefähigkeit wird durch Kontrollen der AMA überprüft; Betriebe müssen Aufzeichnungen führen und diese mindestens vier Jahre aufbewahren.
Dokumente (PDFs)
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