<!--[0-->Änderung der Erreichbarkeits‑Verordnung für Studienorte (Hall & Puch)<!--]-->
Änderung der Erreichbarkeits‑Verordnung für Studienorte (Hall & Puch)
Verordnung vom 05.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 448/2008 ändert die Regeln zur Erreichbarkeit von Studienorten: alte Paragraphen 32/33 werden zu 34/35 umbenannt und neue Paragraphen 32/33 legen fest, aus welchen Gemeinden tägliche Pendelfahrten nach Hall in Tirol bzw. Puch bei Hallein noch zumutbar sind.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/5/2008XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf die §§ 26 Abs. 3 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes, die die Grundlagen für die Festlegung der Zumutbarkeit von Pendelstrecken bilden.
  • Die bisherigen Paragraphen 32 und 33 werden umbenannt zu den neuen Nummern 34 und 35, um Platz für neue Regelungen zu schaffen.
  • Neue Paragraphen 32 und 33 definieren, aus welchen Gemeinden die tägliche Pendelstrecke zu den Studienorten Hall in Tirol bzw. Puch bei Hallein noch als zumutbar gilt.
  • Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2008 in Kraft; ein konkretes Enddatum ist nicht vorgesehen.
Image of politician Hahn Johannes, Dr.

Hahn Johannes, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
Betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.