Zusammenfassung
Die Verordnung 448/2008 ändert die Regeln zur Erreichbarkeit von Studienorten: alte Paragraphen 32/33 werden zu 34/35 umbenannt und neue Paragraphen 32/33 legen fest, aus welchen Gemeinden tägliche Pendelfahrten nach Hall in Tirol bzw. Puch bei Hallein noch zumutbar sind.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/5/2008XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 26 Abs. 3 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes, die die Grundlagen für die Festlegung der Zumutbarkeit von Pendelstrecken bilden.
- Die bisherigen Paragraphen 32 und 33 werden umbenannt zu den neuen Nummern 34 und 35, um Platz für neue Regelungen zu schaffen.
- Neue Paragraphen 32 und 33 definieren, aus welchen Gemeinden die tägliche Pendelstrecke zu den Studienorten Hall in Tirol bzw. Puch bei Hallein noch als zumutbar gilt.
- Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2008 in Kraft; ein konkretes Enddatum ist nicht vorgesehen.
Dokumente (PDFs)
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