Limit‑Verordnung 2009/10 – Höchstbeträge für unentgeltliche Schulbuchabgabe
Verordnung vom 05.12.2008Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2009/10 legt für das Schuljahr 2009/10 Höchstbeträge fest, die Schulen pro Schüler für kostenlose Schulbücher ausgeben dürfen. Sie differenziert nach Schulform und enthält Sonderregelungen für Zweisprachigkeit, Sprachheilkurse und sehgeschädigte Schüler.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/5/2008XXIV
Bildung
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Für jede Schulform wird ein maximaler Betrag pro Schüler festgelegt, zum Beispiel 100 € für Volksschulen und bis zu 4 600 € für Handelsakademien.
- An Schulen mit zweisprachigem Unterricht dürfen zusätzlich zu den deutschen Schulbüchern auch Bücher für die Zweitsprache im gleichen Umfang beschafft werden.
- Schulen können für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und für muttersprachlichen Unterricht bis zu 14,67 € pro Schüler zusätzlich ausgeben; zudem erhalten diese Schüler einmal ein Wörterbuch.
- Für Schüler, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, wird ein zusätzlicher Betrag von 5,45 € pro Schüler zu den regulären Höchstbeträgen zugeschlagen.
Dokumente (PDFs)
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