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Einhebung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Selbständige (2009)
Verordnung vom 11.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erhebung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen von Selbständigen, legt eine 1‑%‑Einhebungsvergütung fest und sieht einen Einmalbetrag von 228 000 € für die Einrichtung der Einziehung vor.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/11/2008XXIV
Finanzwesen
Arbeitslosenversicherung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 5 Abs. 2 und 3 des Arbeitsmarktpolitik‑Finanzierungsgesetzes.
  • Selbständige müssen ihre Arbeitslosenversicherungsbeiträge bis zum 20. des Folgemonats an das vom Bundesministerium angegebene Konto überweisen.
  • Für die Einhebung wird eine Vergütung von einem Prozent des eingezogenen Beitrags an die Sozialversicherungsanstalt gezahlt.
  • Die Sozialversicherungsanstalt muss monatlich bis zum 20. des Folgemonats eine Abrechnung über die eingezogenen Beiträge an das Bundesministerium übermitteln.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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