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Anpassung des Beitragszuschusses für freischaffende Künstler*innen
Verordnung vom 22.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass freischaffende Künstler*innen ab dem 1. Jänner 2009 jährlich € 1.230 als Beitragszuschuss für die Sozialversicherung erhalten.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/22/2008XXIV
Kulturpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2009
  • Der jährliche Zuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge beträgt € 1.230.
  • Die Verordnung gilt ab dem 1. Jänner 2009.
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Schmied Claudia, Dr.

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Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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