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Einführung einer bundeseinheitlichen Jahresabfallbilanz
Verordnung vom 23.12.2008

Zusammenfassung

Die AbfallbilanzV verpflichtet alle Abfallsammler und -behandler, jährlich eine elektronische Jahresabfallbilanz zu melden, um Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen zu dokumentieren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/23/2008XXIV
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Einführung einer bundeseinheitlichen Jahresabfallbilanzmeldung für alle Abfallsammler und -behandler.
  • Elektronische Aufzeichnungen von Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle müssen nach den Vorgaben des Anhang 2 geführt werden.
  • Die Jahresabfallbilanz muss bis spätestens 15. März des Folgejahres elektronisch an den Landeshauptmann übermittelt werden.
  • Stammdaten zu Namen, Anschrift, Betriebsstandorten und Anlagen müssen im Register gemäß Anhang 1 eingetragen werden.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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