Zusammenfassung
Im Jahr 2008 wurde die Tierschutz‑Kontrollverordnung geändert: Der Titel und die Bezeichnung des Ministeriums wurden angepasst, und es wurden neue Qualifikations‑ und Weiterbildungsanforderungen für das Personal festgelegt, das Kontrollen bei Nutztieren durchführt. Die Änderungen traten am 1. Jänner 2008 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/9/2008XXIII
Gesundheit
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung lautet: „Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Kontrolle der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen (Tierschutz‑Kontrollverordnung – TSchKV)“.
- In allen Textstellen wird die Wortfolge „für Gesundheit und Frauen“ durch „für Gesundheit, Familie und Jugend“ ersetzt.
- Die Behörde kann für Kontrollen Amtstierärzte oder andere von der Landesregierung beauftragte Tierärzte einsetzen; bei Kontrollen nach § 32 TSchG und der Tierschutz‑Schlachtverordnung können zusätzlich amtliche Tierärzte der Schlachttier‑ und Fleischuntersuchung eingesetzt werden.
- Alle Personen, die Kontrollen durchführen (außer den in § 32 TSchG genannten amtlichen Tierärzten), müssen ab dem 1. Jänner 2008 den in Anhang 1 Punkt B vorgesehenen Lehrgang nachweislich absolviert haben.
Dokumente (PDFs)
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