Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für Grundbuchabfragen Gebühren an den Bund zu zahlen sind – 0,28 € pro zehn Datenzeilen bzw. Auszug aus der Digitalen Katastralmappe und 1,09 € pro Transaktion bei Anfragen von Körperschaften öffentlichen Rechts – und erlaubt einen vom Justizministerium genehmigten Aufschlag für Endnutzer*innen.Bundesministerium für Justiz12/29/2008XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2009
- Für jede Grundbuchabfrage werden feste Gebühren erhoben: 0,28 € pro zehn alphanumerische Datenzeilen bzw. für einen Auszug aus der Digitalen Katastralmappe.
- Bei Anfragen an Körperschaften öffentlichen Rechts gilt ein erhöhter Satz von 1,09 € pro Transaktion.
- Die Übermittlungs‑ und Verrechnungsstellen dürfen einen vom Justizministerium genehmigten Zuschlag auf die Endnutzer*innenpreise erheben.
- Die Grundstücksdatenbank ist nach dem Urheberrechtsgesetz als geschützte Datenbank klassifiziert; das Eigentum liegt beim Bund.
Dokumente (PDFs)
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