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Gebühren für Grundbuchabfragen (GDBV‑2009)
Verordnung vom 29.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für Grundbuchabfragen Gebühren an den Bund zu zahlen sind – 0,28 € pro zehn Datenzeilen bzw. Auszug aus der Digitalen Katastralmappe und 1,09 € pro Transaktion bei Anfragen von Körperschaften öffentlichen Rechts – und erlaubt einen vom Justizministerium genehmigten Aufschlag für Endnutzer*innen.
Bundesministerium für Justiz12/29/2008XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2009
  • Für jede Grundbuchabfrage werden feste Gebühren erhoben: 0,28 € pro zehn alphanumerische Datenzeilen bzw. für einen Auszug aus der Digitalen Katastralmappe.
  • Bei Anfragen an Körperschaften öffentlichen Rechts gilt ein erhöhter Satz von 1,09 € pro Transaktion.
  • Die Übermittlungs‑ und Verrechnungsstellen dürfen einen vom Justizministerium genehmigten Zuschlag auf die Endnutzer*innenpreise erheben.
  • Die Grundstücksdatenbank ist nach dem Urheberrechtsgesetz als geschützte Datenbank klassifiziert; das Eigentum liegt beim Bund.
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Hahn Johannes, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
Betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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