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Änderung der Süßungsmittelverordnung (2008)
Verordnung vom 08.02.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 51/2008 ergänzt die Süßungsmittelverordnung: Nur die in Anhang I gelisteten Süßstoffe dürfen verwendet werden, und sie müssen den Reinheitskriterien des Anhangs II entsprechen. § 8 wird um EU‑Richtlinien‑Verweise erweitert.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/8/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Nur die in Anhang I aufgeführten Süßstoffe dürfen verwendet werden, sofern sie den Reinheitskriterien des Anhangs II entsprechen.
  • § 8 wird um Verweise auf sechs EU‑Richtlinien ergänzt, die die Reinheitsstandards für Süßstoffe festlegen.
  • In Anhang I wird die E‑Nummer E 968 ergänzt und der neue Süßstoff Erythrit (unter Sorbit bis Xylit) aufgenommen.
  • Anhang II listet die relevanten EU‑Richtlinien von 1995 bis 2006, die die Reinheitskriterien für Süßstoffe bestimmen.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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