<!--[0-->Verzeichnis goldener Münzen mit Umsatzsteuerbefreiung für 2008<!--]-->
Verzeichnis goldener Münzen mit Umsatzsteuerbefreiung für 2008
Verordnung vom 11.02.2008

Zusammenfassung

Die 53. Verordnung legt ein Verzeichnis von Goldmünzen fest, die im Kalenderjahr 2008 von der Umsatzsteuer befreit sind. Sie basiert auf § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 und gilt nur für Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit.
Bundesministerium für Finanzen2/11/2008XXIII
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2008 Außer Kraft ab 31.12.2008
  • Die Verordnung erstellt ein Verzeichnis von Goldmünzen, die im Jahr 2008 von der Umsatzsteuer befreit sind.
  • Nur Münzen mit einer Reinheit von mindestens 900 ‰ (900 / 1000) werden anerkannt; niedrigere Reinheiten sind ausgeschlossen.
  • Das Verzeichnis ist alphabetisch nach dem Ausgabeland und innerhalb jedes Landes nach dem Nennwert sortiert, um die Übersicht zu erleichtern.
  • Die Steuerbefreiung gilt für sämtliche Emissionen der in der Liste aufgeführten Münzen während des gesamten Kalenderjahres 2008.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Molterer Wilhelm, Mag.

Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.