Zusammenfassung
Die 54. Verordnung vom 11. Februar 2008 hebt die Privatschulen‑Statistikverordnung auf; damit endet die Pflicht für private Schulen, statistische Daten zu melden, mit Ablauf des 31. Dezembers 2007.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur2/11/2008XXIII
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich rechtlich auf das Bildungsdokumentations‑ und Bundesstatistikgesetz.
- Alle Bestimmungen der bisherigen Privatschulen‑Statistikverordnung verlieren am 31. Dezember 2007 ihre Gültigkeit.
- Durch die Aufhebung entfällt für private Schulen die Pflicht zur Meldung statistischer Daten.
- Die Maßnahme reduziert den bürokratischen Aufwand und senkt Verwaltungskosten.
Dokumente (PDFs)
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