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Aufhebung der Privatschulen‑Statistikverordnung
Verordnung vom 11.02.2008

Zusammenfassung

Die 54. Verordnung vom 11. Februar 2008 hebt die Privatschulen‑Statistikverordnung auf; damit endet die Pflicht für private Schulen, statistische Daten zu melden, mit Ablauf des 31. Dezembers 2007.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur2/11/2008XXIII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich rechtlich auf das Bildungsdokumentations‑ und Bundesstatistikgesetz.
  • Alle Bestimmungen der bisherigen Privatschulen‑Statistikverordnung verlieren am 31. Dezember 2007 ihre Gültigkeit.
  • Durch die Aufhebung entfällt für private Schulen die Pflicht zur Meldung statistischer Daten.
  • Die Maßnahme reduziert den bürokratischen Aufwand und senkt Verwaltungskosten.
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Schmied Claudia, Dr.

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Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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