Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung zum Lehrberuf Werkstofftechnik als Modullehrberuf mit Grund‑, Haupt‑ und optionalem Spezialmodul fest und regelt die Inhalte sowie Ablauf der Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/19/2008XXIII
Bildung
Wirtschaft
Berufliche Ausbildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2008
- Der Lehrberuf Werkstofftechnik wird als Modullehrberuf mit einem Grundmodul, einem Hauptmodul und optionalem Spezialmodul eingerichtet.
- Die Gesamtausbildungsdauer beträgt drei Jahre; bei Wahl des Spezialmoduls wird sie auf dreieinhalb Jahre verlängert.
- Das Berufsprofil definiert die konkreten Tätigkeiten, die Lehrlinge nach Abschluss des Grund‑ und Hauptmoduls bzw. Spezialmoduls ausführen können.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Angewandte Mathematik, Werkstofftechnik, Technologie) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit, Fachgespräch).
Dokumente (PDFs)
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