Änderung der Verordnung über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch (2008)
Verordnung vom 27.02.2008Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die bestehende Regelung für eingedickte Milch und Trockenmilch, definiert Produktkategorien, legt zulässige Zusatzstoffe und Verarbeitungsverfahren fest und führt neue Bestimmungen zur Eiweißstandardisierung ein.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/27/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt genaue Fett‑ und Trockenmasse‑Grenzwerte für verschiedene Arten von eingedickter Milch (z. B. 15 % Fett, mindestens 26,5 % Trockenmasse) sowie für Trockenmilch (z. B. mindestens 42 % Fett für hochfette Pulver) fest.
- Erlaubte Verarbeitungsverfahren sind Wärmebehandlung (z. B. Sterilisation, UHT), Zusatz von Saccharose und Trocknung, wobei jede Methode für die jeweiligen Produktkategorien vorgeschrieben ist.
- Der Eiweißgehalt kann durch Zugabe von Milchretentat, Milchpermeat oder Laktose auf mindestens 34 % (bezogen auf fettfreie Trockenmasse) erhöht werden, wobei das Molkeneiweiß‑zu‑Kasein‑Verhältnis unverändert bleiben muss.
- Die Verordnung setzt die EU‑Richtlinie 2001/114/EG, geändert durch Richtlinie 2007/61/EG, in österreichisches Recht um.
Dokumente (PDFs)
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