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Novellierung der Verordnung für diätetische Lebensmittel – Fristverlängerungen, EU‑Umsetzung & Mangan‑Anpassung
Verordnung vom 28.02.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 passt die Regelungen für diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke an: Sie verlängert Verkaufsfristen bis Ende 2009, setzt EU‑Richtlinien um, lockert vorübergehend Anforderungen für Säuglingsprodukte und ändert die zulässigen Manganwerte.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/28/2008XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Erlaubt das Inverkehrbringen von betroffenen Produkten bis zum 31. Dezember 2009, obwohl die neue Verordnung bereits 2008 gilt.
  • Setzt die EU‑Richtlinien 1999/21/EG und 2006/141/EG in nationales Recht um, um die Harmonisierung innerhalb der EU sicherzustellen.
  • Ermöglicht, dass für Säuglinge bestimmte medizinische Lebensmittel nach den Vorschriften für Säuglingsanfangsnahrung behandelt werden, wobei neue Anforderungen erst ab dem 1. Jänner 2012 gelten.
  • Legt neue zulässige Mengen für Mangan (0,25 µg bis 100 µg) in der Mineralstofftabelle fest.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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