Zusammenfassung
Die Verordnung führt die neueste deutsche Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch ein, hebt ersetzte Monographien auf und lässt den Nachtrag vom Verlag Österreich publizieren.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/3/2008XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 03.03.2008
- Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (5. Ausgabe 2005, Nachtrag 5.08) wird in Kraft gesetzt.
- Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs sowie des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
- Der neue Nachtrag 5.08 wird vom Verlag Österreich GmbH veröffentlicht.
Dokumente (PDFs)
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