Änderung der Kosmetikverordnung 2008 – Übergangsfristen & neue Stofflisten
Verordnung vom 14.03.2008Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ändert die Kosmetikverordnung, führt Übergangsfristen für bestimmte Stoffe ein und setzt EU‑Richtlinien in österreichisches Recht um.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/14/2008XXIII
Gesundheit
Chemikalien
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Für Stoffe der Anlage 1 (Nummern 1244‑1328) gilt eine Übergangsfrist bis zum 18. Juni 2008, in der sie weiterhin hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden dürfen.
- Für Stoffe der Anlage 2 (Erster Teil, Nummern 26‑43, 47 und 56) gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. März 2009.
- Die Verordnung setzt die EU‑Richtlinie 76/768/EWG und die spätere Änderung 2007/67/EG vollständig in österreichisches Recht um.
- Anlage 1 wird um über 150 neue chemische Stoffe erweitert, die vor allem in Haarfärbemitteln verwendet werden (z. B. 1‑Methyl‑2,4,5‑trihydroxybenzol, C.I. Acid Black 131 usw.).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.