<!--[0-->Höchstbeträge für Schulbuchausgabe 2008/09<!--]-->
Höchstbeträge für Schulbuchausgabe 2008/09
Verordnung vom 18.03.2008

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2008/09 legt für das Schuljahr 2008/09 Obergrenzen für die unentgeltliche Ausgabe von Schulbüchern pro Schüler und Schulform fest und enthält Sonderregelungen für Sprachförderung, zweisprachige Schulen und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/18/2008XXIII
Primarstufe
Sekundarstufe
Berufsbildung

Schwerpunkte

  • Für jede Schulform gibt es festgelegte Höchstbeträge pro Schüler, die die durchschnittlichen Kosten für Schulbücher nicht überschreiten dürfen.
  • In Schulen mit zweisprachigem Unterricht dürfen zusätzlich zu den deutschen Schulbüchern auch Bücher in der Zweitsprache im gleichen Umfang wie im deutschsprachigen Unterricht beschafft werden.
  • Schulen erhalten zusätzlich zu den Grundlimits bis zu 14,67 € pro Schüler für Deutsch‑Zusatzmaterialien und jedes Kind kann einmal ein Wörterbuch bekommen; Unterrichtsmittel eigener Wahl dürfen bis zu 15 % der jeweiligen Höchstbeträge zusätzlich angeschafft werden, solange die Gesamtsumme nicht überschritten wird.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, wird ein zusätzlicher Betrag von 5,45 € pro Schüler zu den jeweiligen Grundlimits addiert.
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr.

Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.