Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2008/09 legt für das Schuljahr 2008/09 Obergrenzen für die unentgeltliche Ausgabe von Schulbüchern pro Schüler und Schulform fest und enthält Sonderregelungen für Sprachförderung, zweisprachige Schulen und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/18/2008XXIII
Primarstufe
Sekundarstufe
Berufsbildung
Schwerpunkte
- Für jede Schulform gibt es festgelegte Höchstbeträge pro Schüler, die die durchschnittlichen Kosten für Schulbücher nicht überschreiten dürfen.
- In Schulen mit zweisprachigem Unterricht dürfen zusätzlich zu den deutschen Schulbüchern auch Bücher in der Zweitsprache im gleichen Umfang wie im deutschsprachigen Unterricht beschafft werden.
- Schulen erhalten zusätzlich zu den Grundlimits bis zu 14,67 € pro Schüler für Deutsch‑Zusatzmaterialien und jedes Kind kann einmal ein Wörterbuch bekommen; Unterrichtsmittel eigener Wahl dürfen bis zu 15 % der jeweiligen Höchstbeträge zusätzlich angeschafft werden, solange die Gesamtsumme nicht überschritten wird.
- Für Schülerinnen und Schüler, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, wird ein zusätzlicher Betrag von 5,45 € pro Schüler zu den jeweiligen Grundlimits addiert.
Dokumente (PDFs)
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