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Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße
Verordnung vom 19.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet für den Bau der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße in den Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/19/2008XXIII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes von 1971, um das Planungsgebiet zu deklarieren.
  • Das Planungsgebiet deckt das Gelände ab, das in den Lageplänen 1‑4 (Plannummern 305 2319/10019/0‑407/00000/S1/V bis 305 2319/10022/0‑407/00000/S1/V) ausgewiesen ist.
  • Die Lagepläne stehen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der steirischen Landesregierung sowie in den betroffenen Gemeinden zur öffentlichen Einsicht bereit.
  • Ziel ist die Sicherung des Baus eines Abschnitts der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße im genannten Gebiet.
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Faymann Werner

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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