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Änderung der Ausbildungsordnungen für Elektrotechnik‑Lehrberufe
Verordnung vom 27.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 99/2008 führt eine eingeschränkte Zusatzprüfung für bestimmte elektrotechnische Lehrberufe ein und passt die Paragraphen‑Nummerierung in der Ausbildungsordnung für Elektroinstallationstechnik an. Sie tritt am 1. April 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung

Schwerpunkte

  • Absolventen der Lehrberufe Elektroanlagentechnik oder Elektroenergietechnik können nach ihrer regulären Abschlussprüfung eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Elektrobetriebstechnik (ohne Schwerpunkt Prozessleittechnik) ablegen.
  • Absolventen der Lehrberufe Betriebselektriker oder Elektrobetriebstechnik (mit Schwerpunkt Prozessleittechnik) können ebenfalls eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Elektrobetriebstechnik ablegen, wobei die praktische Aufgabe sich auf steuerungstechnische Arbeitsproben beschränkt.
  • In der Ausbildungsordnung für Elektroinstallationstechnik werden die bisherigen Paragraphen 12 und 13 zu den neuen Paragraphen 13 und 14 umbenannt; ein neuer Paragraph 12 mit dem Titel „Eingeschränkte Zusatzprüfung“ wird eingefügt.
  • Die praktische Prüfungsaufgabe soll in der Regel innerhalb von zwei Stunden lösbar sein und darf maximal drei Stunden dauern.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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