Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet am 10. und 11. April 2009 den Verkehr von LKW über 7,5 t auf den Tiroler Autobahnen A12 und A13, jeweils zu festgelegten Zeiten, mit zahlreichen Ausnahmen für lebenswichtige Transporte und Notfälle.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/6/2009XXIV
Umwelt
Verkehr
Transport
Schwerpunkte
In Kraft ab 10.04.2009 Außer Kraft ab 11.04.2009
- Ein Fahrverbot gilt für LKW über 7,5 t auf den Autobahnen A12 und A13 am 11. April 2009 von 10 bis 15 Uhr, wenn das Ziel Italien ist oder über Italien erreicht werden soll.
- Ein weiteres Fahrverbot gilt für dieselben Fahrzeugklassen am 10. April 2009 von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel Deutschland ist oder über Deutschland erreicht werden soll.
- Ausgenommen sind Transporte, die ausschließlich lebenswichtige Güter (z. B. Schlacht‑ oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel), Notfalldienste, militärische Zwecke oder die Versorgung von öffentlichen Einrichtungen (z. B. Müllabfuhr, Feuerwehr) betreffen.
- Kombinierte Schiene‑Straßen‑Verkehre dürfen das Fahrverbot umgehen, wenn ein vollständig ausgefüllter CIM/UIRR‑Vertrag vorliegt, der die Beförderung per Bahn nachweist.
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