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Gemeinsame Technische Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika (Verordnung 128/2009)
Verordnung vom 30.04.2009

Zusammenfassung

Die 128. Verordnung legt fest, welche gemeinsamen technischen Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika gelten und setzt damit die EU‑Entscheidung 2009/108/EG in Österreich um. Sie tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2010 für bereits vorhandene Produkte.
Bundesministerium für Gesundheit4/30/2009XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche technischen Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika gelten.
  • Durch die Verordnung wird die EU‑Entscheidung 2009/108/EG in österreichisches Recht umgesetzt.
  • Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.
  • Für Produkte, die bereits vor dem 1. Dezember 2009 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2010.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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